Qualitätsbezeichnungen für rumänische Weine

DOC – CMD – Wein mit Ursprungsbezeichnung aus vollreif geernteten Trauben

DOC – CT – Wein mit Ursprungsbezeichnung aus Trauben einer Spätlese

DOC – CIB – Wein mit Ursprungsbezeichnung aus edelfaul geernteten Trauben

 

Deutsche Klassifizierung

Tafelwein

Als Tafelwein bezeichnet man alle EU-Weine, die keine höhere Qualitätsklassifizierung besitzen. Diese Weine dürfen auf ihrem Etikett weder Jahrgang, Rebsorte noch Region nennen. Dennoch unterliegen auch Tafelweine bestimmten Bestimmungen, wie zum Beispiel der Mindest- und Höchstmenge an Alkohol. Auch wenn den Tafelweinen ein eher mittelmäßiger Ruf vorausgeht, produzieren viele Winzer sehr hochwertige Tafelweine, um so strenge Qualitätskontrollen zu umgehen. Wirtschaftlich gesehen ist es für viele kleinere Weingüter nicht möglich Qualitätsweine zu produzieren, da diese bestimmten Ertragsbeschränkungen unterliegen.

 

Landwein

Zwischen Tafelwein und vor Qualitätswein befindet sich die Klassifizierung Landwein. Während Tafelweine keine geografische Angabe auf dem Flaschenetikett machen dürfen, besitzen Landweine oftmals den Zusatz „Wein mit geschützter geografischer Angabe“

 

Qualitätswein

Qualitätsweine (QbA – Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete) sind Weine zweithöchster Klassifizierung. Qualitätsweine müssen verschiedene Bedingungen erfüllen, wie die Herkunft aus einem bestimmten Anbaugebiet, zugelassene Rebsorte und das Mindestmostgewicht. Im Gegensatz zu Prädikatsweinen dürfen den Qualitätsweinen Zucker zugesetzt werden, um den Alkoholgehalt zu erhöhen.

 

Prädikatswein

Qualitätswein mit Prädikat (QmP) oder auch Prädikatswein genannt, zeichnen Weine der höchsten Qualitätsklassifizierung aus. Sie werden in 6 verschiedene Erzeugnisse unterteilt: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Eiswein und Trockenbeerenauslese. Prädikatsweinen darf kein Zucker zugesetzt werden, da diese selbst die vorgeschriebene Mindestmenge an Alkohol erreichen müssen.

 

Kabinett

Weine dieser Klassifizierung entstehen aus vollreif geernteten Trauben und haben einen leichten bis mittleren Alkoholgehalt und müssen ein Mindestmostgewicht von 73 Grad Oechsle erfüllen.

 

Spätlese

Weine einer Spätlese dürfen erst nach der allgemeinen Lese geerntet werden. Die Weine sind oftmals süß und aromatisch und müssen über ein Mindestmostgewicht von 76 bis 90 Grad Oechsle verfügen.

 

Auslese

Weine mit Prädikatsbezeichnung Auslese dürfen nur aus vollreif geernteten Trauben bestehen. Unreife Beere werden nicht zugelassen und ausgelesen. Dieser Wein hat eine Restsüße und das Mindestmostgewicht muss mindestens 95 Grad Oechsle aufweisen.

 

Beerenauslese

Bei der Beerenauslese sind nur überreife, edelfaule und von Hand gelesene Trauben zugelassen. Die Edelfäule der Beeren prägt den süßlichen, honigartigen Geschmack des Weines. Das Mindestmostgewicht liegt bei 125 Grad Oechsle. Aufgrund der aufwändigen Ernte und Verarbeitung spiegelt sich oft im Preis des Weines wieder.

 

Trockenbeerenauslese

Nur in bestimmten Jahren mit feuchtwarmem Herbstwetter entstehen Prädikatsweine aus einer Trockenbeerenauslese. Bei bestimmten klimatischen Bedingungen trocknen die edelfaulen Trauben aus. Durch den Wasserentzug steigt die Zuckerkonzentration an. Sobald die Beeren Rosinen ähneln, sind sie in einem idealen Zustand und können von Hand gelesen werden. Diese Weine zeichnen sich durch ihren vollmundigen, intensiven Geschmack und können mehrere Jahrzehnte gelagert werden. Bei der Trockenbeerenauslese ist ein Mindestmostgewicht von 150 Grad Oechsle erforderlich.

 

Eiswein

In den frühen Morgenstunden werden die Beeren des Eisweins bei -8°C oder kälter geerntet und gefroren gepresst. Die Weine haben einen sehr süßen Geschmack, werden allerdings durch den hohen Säuregehalt perfekt ausgeglichen.